Rabattretter

  • Die Meinung, dass der durchschnittliche Ausschließlichkeitsvertreter die eigenen Produkte der eigenen Versicherung gut kennt. Die Produkte von Kooperationen die wie Du schreibst "auch angeboten werden können" kennen sie meist kaum. Sie wollen Sie oft auch nur ungerne "verkaufen", da Ihnen die Produkte der eigenen Versicherung lieber sind. Woher ich dass weiß ? - Erfahrung.

    Uh, naja....deine Erfahrungen scheinen da eher kleinvolumig zu sein. Studien besagen halt etwas anderes...Versicherungsjournal/Finanztest/Manager war alles schonmal Thema..

    Zweifelsohne bietet die Ergo im Moment eine sehr gute PHV an. Sie ist aber definitiv nicht für jeden Kunden die Nr. 1. Das richtet sich nach den Anforderungen die der Kunde stellt bzw. seine individuellen Gegebenheiten. (Beispiel: Ein Kunde, der ein selbstbewohntes Zwei- oder Mehrfamilienhaus besitzt hat bei der Ergo diesen Haus- und Grundbesitz nicht mit versichert und müsste dafür einen Extra-Vertrag machen und Beitrag zahlen, weitere Stichworte: Öltankmitversicherung, im Altenheim lebende alleinstehende Elternteile)
    Im Übrigen rate ich jedem Kunden ab über Vergleichsrechner im Internet (auch über unseren eigenen) ohne vorherige Fachkundige Beratung einen Vertrag abzuschließen.
    Das wir trotzdem eine solche Seite haben mit den entsprechenden Möglichkeiten liegt einfach daran, das wir unseren Kunden so am Telefon eine Beratung zukommen lassen können, wenn diese quasi synchron mit uns den Vergleichsrechner bedienen und von uns so auf Unterschiede, die so nicht ganz einfach gesehen werden können hinweisen.
    Übrigens schließen die allerwenigsten unserer Kunden einen Vertag online ab und von denen die es tun die allerwenigsten den billigsten angezeigten Tarif. Naheuzu keiner ohne vorherige Rücksprache mit uns.

    Naja, das ist im Prinzip schon falsch...an der Ergo PHV kommst bei keinem drum herum alleinewegen Alleinstellungsmerkmal geliehene Sachen mitversichert....schon deswegen lohnt sich der Abschluß!
    Zu weiteren Haftpflichtrisiken ist es richtig, dass weitere speziellere Tarife abgeschlossen werden können/sollten(müssten.
    Aber auch das ist eher Markpolitik, denn so besitzt der Kunde mehr flexibilität als in Kombinationsverträgen. Alle Risiken können dann individuell Abgeschlossen und auch gekündigt oder aufgehoben werden, ohne dass dabei Lücken entstehen...


    Als absolutes Paradebeispiel mal die Gothaer Haus- und Heimversicherung....ein Vertrag alles mögliche drin.....PHV, Rechtschutz, hausrat Wohngebäude , Glasversicherung und und und ....absoluter Blödsinn das, denn alle zahlen für alle Risiken, ob sie die nun haben oder nicht (Aquarium/Wasserbetten/Fahrraddiebstahl/ ferienwohnung und und und ) Da liebe ich mir doch kleine ehrliche Einzelprodukte die am Ende doch eher günstiger sind bei bestehendem Risiko ;-)

    Ob wir die Ergo anbieten oder nicht weist Du gar nicht, weil unsere Internetseite nicht alle Anbieter die wir vermitteln enthält.

    Stimmt weiß ich nicht. Aber sie taucht halt nirgends auf.....warscheinlich ist der Vergleichsrechner nicht von denen Finanziert ;)


    Hier gebe ich Dir uneingeschränkt Recht.
    Aber es gibt nun mal Kunden, die wollen eine "billige" Haftpflicht für Ihr Auto und sonst nix. Sollen wir diesen Kunden dann billige Direktversicherer vorenthalten? Uns ist es auch lieber der Kunde versichert sich bei einem Versicherer wo lange Jahre gute Erfahrung in der Schadenabwicklung und im Service gemacht haben.

    "Billig" will sich sicher keiner versichern, denn genau daher kommen ja die Stammtischparolen: " Jahre lang gezahlt und nun hab ich einmal was und die Leisten nicht". Das trügerische bzw. gefährliche daran ist ja dass man sich in Sicherheit wiegt und im Schadenfall dann grosse Augen macht wenn man merkt das war ne ganz "billige" Geschichte das Produkt. Und genau da kommt eben der "Versicherungsfuzzi" ins Spiel, der genau darauf aufmerksam macht um vor solch einen Schaden zu bewahren. Und dieses dann natürlich auch zu dokumentieren...


    Das Problem ist durch fachgerechte Beratung und Wahl des entsprechenden Tarifes sehr wohl ausgemerzt. Weil der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit kürzen kann - aber nicht muss. Etliche Versicherer bieten Tarife an wo auf die Prüfung der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird.
    Das es auch bei generellem Einschluss noch Lücken gibt (z. B. im Kfz-Bereich bei Alkohl- oder Drogenkonsum) hat bislang noch keinen Kunden überrascht und wird von mir natürlich in jedem Gespräch (wenn der Kunde diesen Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit wünsch) deutlich gemacht.

    Ja wie gesagt bis zu bestimmten Höchstsummen wird verzichtet (Besserstellung als VVG) danach kommt das ganz normale VVG zum tragen...
    Aber ich lass mich gerne belehren und lese mit Begierde die Schadenmeldung wo steht:
    "Ich habe den Adventskranz angemacht und bin in Urlaub gefahren....nun ist mein Haus samt Inhalt abgebrannt...Nun weise ich Euch liebe Versicherung an mir auf folgendes Konto Summe XY zu überweisen. Vielen dank für Ihre Partnerschaft und bis zum 2. Advent" ;-)
    Und natürlich die Versicherung dann zurückschreibt: "Lieber Kunde gerne Informieren wir Sie über die prompte Schadenübernahme und überweisen Ihnen den vollständigen Betrag von Summe XY auf Ihr Referenzkonto."


    Hehe, glaube ich nicht wirklich dran sorry ;-)

  • Uh, naja....deine Erfahrungen scheinen da eher kleinvolumig zu sein. Studien besagen halt etwas anderes...Versicherungsjournal/Finanztest/Manager war alles schonmal Thema..


    Ich misstraue Studien, besonders wenn Sie ganz krass im Gegensatz zu meinen (kleinvolumigen) Erfahrungen stehen.


    Naja, das ist im Prinzip schon falsch...an der Ergo PHV kommst bei keinem drum herum alleinewegen Alleinstellungsmerkmal geliehene Sachen mitversichert....schon deswegen lohnt sich der Abschluß!
    Zu weiteren Haftpflichtrisiken ist es richtig, dass weitere speziellere Tarife abgeschlossen werden können/sollten(müssten.
    Aber auch das ist eher Markpolitik, denn so besitzt der Kunde mehr flexibilität als in Kombinationsverträgen. Alle Risiken können dann individuell Abgeschlossen und auch gekündigt oder aufgehoben werden, ohne dass dabei Lücken entstehen...


    Als absolutes Paradebeispiel mal die Gothaer Haus- und Heimversicherung....ein Vertrag alles mögliche drin.....PHV, Rechtschutz, hausrat Wohngebäude , Glasversicherung und und und ....absoluter Blödsinn das, denn alle zahlen für alle Risiken, ob sie die nun haben oder nicht (Aquarium/Wasserbetten/Fahrraddiebstahl/ ferienwohnung und und und ) Da liebe ich mir doch kleine ehrliche Einzelprodukte die am Ende doch eher günstiger sind bei bestehendem Risiko ;-)


    also geliehene Sachen mitversichert - wenn dies für Dich ein Alleinstellungsmerkmal ist, dann überrascht es Dich sicher, das dies seit Jahren Standard ist zumindest in der Gruppe der Spitzentarife (andere bieten wir in der Beratung nur in Ausnahmefällen an).
    Ich rede bei der Öltankhaftpflicht oder der Haftpflicht für die selbstbewohnte Wohneinheit nicht von spezielleren Tarifen oder irgendwelchen Kombinationsverträgen sondern von einer einfachen aber sehr guten privaten Haftpflichtversicherung. (Beispiel: Inter Risk XXL oder Haftpflichtkasse Darmstadt - um mal zwei zu nennen, die Du auch in unserem Vergleichsrechner findest).
    Das sich durch den zusätzlichen Abschluss einer weiteren Haftpflicht die Flexibilität erhöht ist nicht richtig - es erhöht sich nur der Beitrag.


    Ja wie gesagt bis zu bestimmten Höchstsummen wird verzichtet (Besserstellung als VVG) danach kommt das ganz normale VVG zum tragen...
    Aber ich lass mich gerne belehren und lese mit Begierde die Schadenmeldung wo steht:


    Vielleicht reicht es zur Belehrung ja, wenn Du einfach mal in die Bedingungen der am Markt verfügbaren Top-Tarife schaust.
    Beispielklausel:
    Inter Risk XXL Wohngebäude § 16 Vorsätzliche Schadenverursachung
    Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so sind
    wir von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung
    des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes
    in Ihrer Person festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung
    des Schadens als bewiesen.
    Auf unser gesetzliches Recht zur Leistungskürzung bei grob
    fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles verzichten
    wir.
    Vergleichsklausel:
    Inter Risk XL Wohngebäude § 16 Vorsätzliche oder grob fahrlässige
    Schadenverursachung
    1. Vorsatz
    Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so sind
    wir von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung
    des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes
    in Ihrer Person festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung
    des Schadens als bewiesen.
    2. Grobe Fahrlässigkeit
    Führen Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, sind
    wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres
    Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Kürzung
    unterbleibt jedoch, soweit der Gesamtentschädigungsbetrag
    dadurch unter 5.000 € sinken würde.

    8| Behandle die Leute so, wie Du von den Leuten behandelt werden willst. :!:

  • Ich misstraue Studien, besonders wenn Sie ganz krass im Gegensatz zu meinen (kleinvolumigen) Erfahrungen stehen.

    Ok, einfach ausblenden ist auch eine Vorgehensweise...


    also geliehene Sachen mitversichert - wenn dies für Dich ein Alleinstellungsmerkmal ist, dann überrascht es Dich sicher, das dies seit Jahren Standard ist zumindest in der Gruppe der Spitzentarife (andere bieten wir in der Beratung nur in Ausnahmefällen an).
    Ich rede bei der Öltankhaftpflicht oder der Haftpflicht für die selbstbewohnte Wohneinheit nicht von spezielleren Tarifen oder irgendwelchen Kombinationsverträgen sondern von einer einfachen aber sehr guten privaten Haftpflichtversicherung. (Beispiel: Inter Risk XXL oder Haftpflichtkasse Darmstadt - um mal zwei zu nennen, die Du auch in unserem Vergleichsrechner findest).
    Das sich durch den zusätzlichen Abschluss einer weiteren Haftpflicht die Flexibilität erhöht ist nicht richtig - es erhöht sich nur der Beitrag.

    Also geliehene Sachen kein alleinstellungsmerkmal? Das ist deine Aussage nicht richtig...einzig die Allianz will den Baustein eventuell "abkaufen". Aber auch hier lasse ich mich gerne belehren. Wenn Du mir einen Tarif bzw. Unternehmen nennen kannst wäre toll.
    Zu der Öltanks, Haftpflicht: Du hattest Zwei oder Mehrfamilienhaus geschrieben, da bin ich davon aus gegangen die wären vermietet....Aber wenn du selbstbewohnte Wohneinheit meinst...naja...da ist die Grundstückshaftpflicht auch bei Ergo mit drin...
    Zu der Flexibilität: Wenn in der PHV alles mit drin wäre was es so gibt - mal angenommen- dann kann ich entweder alles oder nichts kündigen zum Ablauf oder im Schadenfall richtig? Wenn ich aber die reine PHV behalten möchte aber keinen Öltank oder selbstbewohnte Wohneinheit und dergleichen besitze, dann zahle ich auch für alles...kann aber den Schutz nicht anpassen sondern muss kündigen und mir einen anderen Tarif suchen, denn ich gehöre ja nicht in die Solidargemeinschaft der Öltank Hausbesitzer....
    Wie immer mein Kommentar: Kein Wirtschaftsunternehmen hat etwas zu verschenken....gratis sind die Leistungen sicher nicht....
    Also dann doch lieber Einzelprodukte mit eigenen Beitragsanteilen die ich separat rauskündigen kann wenn ich diese nicht mehr brauche oder auch nicht mehr haben möchte...denn Fakt ist: auch einzeln abgeschlossen wird der Risikobeitrag aufgrund Schadenhäufigkeiten und durchschnittlichen Schadenhöhen nicht anders im Beitrag gestellt. (Ausnahme Solo-BU - die ist oft teurer als der Zusatz)


    Zu der angeblichen groben Fahrlässigkeit mitversichert von InterRisk XXL - Wie gesagt ich habe noch keine Schadenschilderung gelesen mit dem Adventskranzbeispiel oder ähnliches....die Theorie ist das eine, die Praxis sieht oft anders aus...Thema Klagehäufigkeiten...Es wird dann doch gerne auf Zeit gespielt und ähnliches....

  • Ok, einfach ausblenden ist auch eine Vorgehensweise...


    Jeder glaubt eben dass was er will. Ich weiß nur wie wir arbeiten. Journalisten müssen eben was schreiben und der der eine Untersuchung in Auftrag gibt, der bestimmt schon durch die Fragestellung das Ergebnis. Klar haben die unabhängigen Makler keine Lobby, da arbeitet eben jeder für sich (bzw. seine Kunden). Ein Versicherungskonzern hat da schon mehr Interesse gut abzuschneiden und auch die Mittel und Wege dazu.


    Also geliehene Sachen kein alleinstellungsmerkmal? Das ist deine Aussage nicht richtig...einzig die Allianz will den Baustein eventuell "abkaufen". Aber auch hier lasse ich mich gerne belehren. Wenn Du mir einen Tarif bzw. Unternehmen nennen kannst wäre toll.


    Die Ergo schreibt auf Ihrer Homepage: Kostenübernahme für geliehene Sachen bis 5.000 Euro
    Die Allianz schreibt auf Ihrer Homepage: Schäden an geliehenen / gemieteten privaten Sachen bis 30.000 EUR (SB 150 EUR)


    Was bitte soll da die Allianz der Ergo abkaufen? Es geht übrigens noch besser:


    Gothaer Plus Deckung : Beschädigung gemieteter, geliehener Sachen bis 50.000 €
    Inter Risk XXL: Beschädigung sonstiger gemieteter, geliehener oder geleaster Sachen bis 10.000 €
    HKD: kein Deckungsnachteil gegenüber Mitbewerbern im Schadenfall, Verzicht auf Selbstbeteiligungen sowie Höchstersatzleistungen bis zu den im deuschen Markt erreichbaren Summen (innerhalb der Deckungssumme)


    Also dann doch lieber Einzelprodukte mit eigenen Beitragsanteilen die ich separat rauskündigen kann wenn ich diese nicht mehr brauche oder auch nicht mehr haben möchte...denn Fakt ist: auch einzeln abgeschlossen wird der Risikobeitrag aufgrund Schadenhäufigkeiten und durchschnittlichen Schadenhöhen nicht anders im Beitrag gestellt.


    Beispiel von einem Neukunden (gestern): Mehrfamilienhausbesitzer, Öltank mit 4200 Liter, Single, Rentner, bewohnt eine Wohnung selbst.


    Lösung bisher: 1. private Haftpflicht 80 Euro 2. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht 174 Euro 3. Öltankhaftpficht fehlt leider (würde etwa 50 Euro kosten)
    mein (vom Kunden angenommener Lösungsvorschlag: private Haftpflichtversicherung inklusive Mehrfamilienhaus und Öltank für insgesamt 60 Euro im Jahr.


    Wo bitte soll es jetzt von Vorteil sein, dass der Kunde mehrere Verträge hat. Sicherlich zahl er, wenn er nur Mieter einer Wohnung ist theoretisch die Deckung für MFH und Öltank mit, aber solange dies immernoch günstiger ist als eine PHV ohne diese Einschlüsse kann Ihm das doch egal sein - oder?

    8| Behandle die Leute so, wie Du von den Leuten behandelt werden willst. :!: