Hier sind ja einige mit einem Anhänger unterwegs, daher meine Frage hier (den Hersteller habe ich auch schon kontaktiert): Muss bei einem "alten" 2005er Anhänger mit 7-pol. E-Satz der Rückfahrscheinwerfer aktiv werden? Immerhin ist er in den Rückleuchten des Anhängers verbaut. Ich weiß leider nicht mehr, wie es beim alten Tino war. Am ASX funzt alles wunderbar, sogar die Nebellampe des Anhängers geht bei Betrieb an und am Auto aus, aber die Sache mit dem Rückfahrscheinwerfer irritiert mich ein wenig.
Die Gesetzgebung schreibt erst ab 2011 einen Rückfahrscheinwerfer am Anhänger vor, nur klingt das immer nach "hat und kann, aber nie muss". Kann ich mit meiner Situation beim TÜV vorfahren oder schicken die mich und den Hänger gleich wieder nach Hause...
Danke
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Hallo freddie,
das dürfte schwierig werden mit dem 7 poligen E-Satz. Da Du ja schon die funktionierende Nebelschlußleuchte hast, steht kein freier Kontakt mehr zur Verfügung. Das wäre dann gleichbedeutend mit einer Zwangsumrüstung auf den 13 poligen Stecker.
Gruß Oxebo -
Die AHK hat selbstverständlich einen 13 poligen E-Satz, der Anhänger hat einen 7-poligen Stecker mit entsprechendem Adapter. Hat sich scheinbar erledigt, habe das hier finden können:
Steckerbelegung 7-
poligPol-Nr, DIN, Verbraucher, Kabelfarbe:
1 L, Blinker Links, gelb
2 54g, Nebelschlußleuchte, blau
3 31, Masse, weiß
4 R, Blinker rechts, grün
5 58R, Schlußlicht rechts, braun
6 54, Bremslicht, rot
7 58L, Schlußlicht links, schwarz
Gut, dann ist ja alles nach den gesetzlichen Vorschriften verkabelt. puuuh.....ich dachte schon.
Sorry, ich wollte nicht die Pferde scheu machen... habe wohl beim Durchzählen nicht bedacht, dass die Rückleuchten getrennt versorgt werden (müssen)