Fahrersitz löst sich auf

  • Sorry, aber diese Aussage ist völliger Bullshit.


    Deine, ist jetzt nicht unbedingt sachlich :opa:
    Wenn ein Anwalt etwas "abklopft", enstehen bereits die ersten Kosten !
    Wenn Du Stammkunde bei ihm bist, bekommst Du ja vielleicht Mengenrabatt. :D


    Wie schon geschrieben wurde sollte der TO sich erst einmal schlau machen, welche Teile mit der jeweiligen Garantie abgedeckt sind.
    Auch ein Gespäch mit dem Händler, ist der Rechtskeule immer vorzuziehen.


    VG Roland :wm:

  • Sie sichern folgende Baugruppen ab:



    Motor, Achs-/Verteilergetriebe, Schalt‑/Automatikgetriebe, Kraftübertragungswellen, Lenkung, Bremsen, Kraftstoffanlage, elektrische Anlage, Komfortelektrik, Klimaanlage, Kühlsystem, Abgasanlage, Sicherheitssysteme und Elektroantrieb (sofern vorhanden).



    Polster / Sitze gehören nicht dazu !



    Hallo Erwin, diese Baugruppen sind abgesichert durch die Garantie, aber lass drauf ankommen wenn du willst, viel Glück. Gewährleistung ? Sehe ich kritisch ? Man muss sich nix gefallen lassen aber ich denke da bist du chancenlos.



    Gruss Dieter

  • Wie so oft, werden hier wieder einmal von manchen die Begriffe "Garantie" und "Gewährleistung " in einen Topf geworfen, sprich, beide Begriffe werden als dasselbe angesehen, was aber nicht stimmt.
    Grob gesagt, ist die Garantie eine freiwillige Leistung vom Hersteller, Verkäufer u.ä., die von diesem so, wie er es mag, ausgelegt und interpretiert werden darf.
    Gewährleistung ist die gesetzlich geregelte Pflicht des (gewerbsmäßigen) Verkäufers, wie und wie lange er für seine Ware einzustehen hat.
    Darum ist in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf die Sache für den Käufer relativ entspannt.

  • Gewährleistung ist die gesetzlich geregelte Pflicht des (gewerbsmäßigen) Verkäufers, wie und wie lange er für seine Ware einzustehen hat.
    Darum ist in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf die Sache für den Käufer relativ entspannt.


    Danke für die lehreichen Ausführungen. ;)
    Dazu bitte den Thread ganz lesen :whistling:
    Hier wurden 2 Threats zusammengelegt. Die letzte, 2. Anfrage kam von "Schwarze Kirsche". Sein Fahrzeug ist aber schon ein Jahr alt.
    Da greift die gesetztliche Gewährleistung nicht mehr.


    VG Roland :wm:

  • Hier wurden 2 Threats zusammengelegt. Die letzte, 2. Anfrage kam von "Schwarze Kirsche". Sein Fahrzeug ist aber schon ein Jahr alt.
    Da greift die gesetztliche Gewährleistung nicht mehr.


    Fast richtig!
    Ich versuche es mal zu erklären!
    Das BGB geht von einer Gewährleistungsdauer von 6 Monaten aus. Ansprüche aus dem Sachmangel verjähren nach 2 Jahren. Im Klartext heisst das, das in den ersten 6 Monaten der Verkäufer in der Beweislast ist, dass der Mangel bei Übergabe der Sache nicht bestanden hat. Nach 6 Monaten bis zum Ende der Verjährungsfrist, nach 2 Jahren, erfolgt eine Beweislastumkehr, da muss der Käufer nachweisen das der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat, Zum Beispiel das Mangelhaftes Material berarbeitet wurde. Garantie ist eine freiwillige Leistung in dem ein Verkäufer bestimmte Eigenschaften zusichert. Wie zum Beispiel, der MMC Motor hält bei einhaltung der Wartung 5 Jahre oder 100 000 km, dann muss der Verkäufer wenn vorher was kaputt geht sein Versprechen einhalten!


    Also würden die Gewährleistungsansprüche von "schwarte Kirsche" auch noch bestehen, wenn sie nachweisen könnte, dass das verarbeitete Material fehlerhaft oder ungeeignet war. So einfach ist das!


    p.s, Ausserdem ist das nicht nur für Gewerbliche Käufer und Verkäufer anzuwenden sondern auch für Privatverkäufer!! Also wer sein Auto oder sonst etwas verkauft immer schön als Defekt oder Bastlerauto, Bastlerradio oder sonst was verkaufen. Dann ist wenigstens klar das die Sache mangelbehaftet sein könnte!

    Einmal editiert, zuletzt von Dizzy-Devil ()

  • Also würden die Gewährleistungsansprüche von "schwarte Kirsche" auch noch bestehen, wenn sie nachweisen könnte, dass das verarbeitete Material fehlerhaft oder ungeeignet war. So einfach ist das!


    Man...man...man
    Jaaa. ;(
    So einfach könnte es sein, wenn man einen solchen Nachweis mit geringen finaziellen Mitteln nachweisen könnte !
    Hast Du schon mal eine entsprechende Rechung eines Gutachter gesehen ?( .... :thumbdown:
    Mal ganz davon abgesehen, was der beauftragende Rechtsanwalt in Rechnung stellt ??


    VG Roland :wm:

  • Also ich werde den Teufel tun und ein Auto, das ich privat verkaufe, als Bastlerauto deklarieren, wenn es dies nicht ist, denn als Privatverkäufer darf ich sehr wohl "Gewährleistungs- sowie Garantieansprüche" direkt im Kaufvertrag ausschließen (siehe z.B. ADAC-Kaufvertrag). - Ich kann doch nicht meinen ASX, der hier im Forum unter "Biete" steht und gerademal 5000 km gelaufen hat, als Bastlerauto ausweisen und dann 17.500 € dafür verlangen.


    Gruß, amotion

  • Also ich werde den Teufel tun und ein Auto, das ich privat verkaufe, als Bastlerauto deklarieren, wenn es dies nicht ist, denn als Privatverkäufer darf ich sehr wohl "Gewährleistungs- sowie Garantieansprüche" direkt im Kaufvertrag ausschließen (siehe z.B. ADAC-Kaufvertrag). - Ich kann doch nicht meinen ASX, der hier im Forum unter "Biete" steht und gerademal 5000 km gelaufen hat, als Bastlerauto ausweisen und dann 17.500 € dafür verlangen.


    Gruß, amotion


    Dem schließe ich mich uneingeschränkt an :thumbsup:
    VG Roland

  • Servus miteinander,
    nachdem nun meine Inspektion gelaufen ist kann ich vermelden:
    1. mein Freundlicher hatte von dem Problem des sich auflösenden Fahrersitzes noch nie etwas gehört,
    2. er stellte fest, dass sich die Polsterung an einer Metallkante des Sitzgestells aufscheuert,
    3. er hat jetzt bei MMD einen Garantieantrag eingereicht.
    Mal sehen, was Mitsubishi dazu sagen wird.


    Ciao
    Frank

  • Hallo Zusammen,
    wie versprochen gebe ich Bericht zur Nachbesserung des bröselnden Sitzpolsters. Mitsubishi hat die Nachbesserung der Polsterung auf Garantie übernommen.
    Hierzu wurde wohl ein neues Polster eingezogen und die störende Metallkante entschärft. ich werde aber weiter beobachten, ob sich das neue Polster nicht auch wieder auflöst.


    Gruß Frank

  • Hi,

    bin mir nicht sicher ob das der richtige thread ist . . . ich habe gestern auf Garantie ein "Fahrer-Sitz-Upgrade" erhalten. Grund waren Knarzgeräusche aus der Lehne (links) und dem Sitzkissen. Soweit so gut. Da ich bereits die Garantielaufleistung überschritten habe war ich überrascht, dass Mitsubishi den Tausch genehmigt hat. Vermutlich weil mein freundlicher das Ganze bereits vor etlichen Wochen (beim Tausch des Kupplungspedals) dokumentiert und eingereicht hatte. Auch hier: soweit so gut.

    Nun kommt etwas, was bei mir und vor allem bei meinem freundlichen Kopfschütteln ausgelöst hat . . .

    Der Reparatursatz beinhaltet diverse Teile, unter anderem auch die Montage-Krampen, die zum Wiederaufbau des Sitzes zwingend erforderlich sind.

    Mitsubishi hat sich standhaft geweigert, die Kosten für diese Krampen, die Bestandteil der Reparatur sind, zu erstatten. Auf den Einwand meines freundlichen, dass der Sitz ohne diese Dinger nicht wieder hergestellt werden kann, bestand Mitsu darauf, diese Kosten halt "dem Kunden" in Rechnung zu stellen. Mein freundlicher hat dann irgendwann aufgegeben und ich musste die Teile berappen. Waren immerhin 45,-€.

    Das ist ein klasse Beispiel, wie es nicht geht, liebe Mitsu Deutschland! Wenn ich eine Garantiereparatur zusage, kann ich nicht hinterher Teile davon dem Kunden berechnen. Das sollte - wenn - dann schon vorab klar gestellt werden. Wenn ihr Kohle für Euren neuen Firmensitz braucht, dann holt ihn Euch bitte nicht auf diesem Wege.

    Ob Mitsu mit der Strategie langfristig so gut fährt, sei mal dahin gestellt. So eng liegen Freud und Leid zusammen. Das Kupplungspedal haben die anstandslos komplett getauscht. Die Splinte für die Hebelaufnahme musste ich da ja auch nicht bezahlen.

    VG