So, inzwischen ist es raus - mir ist durch die miserable Arbeit meines früheren Mitsu-Händlers in Verbindung mit einem anderen Mitglied aus der Mitsu-Gruppe nun ein weiterer massiver finanzieller, zeitlicher und nervlicher Schaden entstanden... mehr dazu wenn ich noch ein paar Dinge abgeklärt habe.
Grundsätzlich war ich dem ASX ja sehr glücklich aber wenn ich daran denken muß daß ich im Kürze wegen dem KD zu einer dieser "fantastischen" (natürlich ironisch gemeint) Mitsu-Werkstätten muß bekomme ich Magenkrämpfe, Migräne und andere unangenehme Dinge.
Wäre es denn prinziell möglich mein Fahrzeug bei einer Nicht-Mitsu-Werkstatt seinen Kundendienst und evtl. notwendige Reparaturen erhält und dabei trotzdem die Garantie erhalten bleibt?
Ich meine früher öfters mal gelesen zu haben daß es wohl eine Gesetzesänderung gegeben haben soll so daß es gehen soll daß die Garantie erhalten bleibt - in der Praxis scheint das aber nicht wirklich zu funktionieren... jedenfalls lese ich immer wieder anderslautende Texte.
Hat hier irgend jemand praxisnahe Erfahrungen mit diesem Thema, am besten natürlich mit einem Mitsu-Fahrzeug?
Mit ist natürlich klar, daß der Wagen technisch gesehen mit den internen Spezialwerkzeugen und dem internen technischem Know-How einer Original-Mitsu-Werkstatt natürlich am Besten aufgehoben wäre aber nachdem was mir nun wieder angetan wurde mag ich da echt nicht mehr hin...