Rein gesetzlich bleiben einem aber immer die Ansprüche aus der Sachmängelhaftung des Verkäufers. Das ganze nennt sich Gewährleistung. Und die Gewährleistungsfrist beträgt immer zwei Jahre ab Kauf, kann aber vom Verkäufer bei gebrauchten Waren auf ein Jahr verkürzt werden.
Wenn ich dazu was nachtragen darf: Die Gewährleistung beim Gebrauchtkauf ist auch nicht komplett gegeben. Mein Sohn hatte sich vor 2 Jahren einen sehr gepflegten BMW 325 geholt, 12 Jahre alt mit echten 75000km, vom Gebrauchtwagenhandel. Nach paar Wochen fiel einer der Sensor-Touch-Türgriffe aus und legte dabei das komplette Auto mit ca 15 undefinierten Fehlermeldungen lahm. Der Verkäufer mauerte, der Fehler sei beim Kauf noch nicht da gewesen, also kein Gewährleistungsfall. Weil mein Sohn keinen Rechtsschutz hatte, telefonierte ich mit einem ADAC-Fach-Anwalt. Der meinte, bei einem 12 Jahre alten Auto sei man chancenlos, weil da jederzeit irgendein Kabel oder Schalter defekt werden könne. Wenn das nicht direkt bei der Fahrt vom Hof des Verkäufers passiert,sei das vorbei. Ich fragte dann, wozu es dann überhaupt eine gesetzliche Gewährleistung gibt - der Anwalt meinte, bis 3 oder 4 Jahre alt gehen die Richter meist noch von einem Gewährleistungsfall aus , bis 6 oder 7 Jahre könne man bei größeren Schäden mit einer Rechtsschutzversicherung und Gutachtern noch was erreichen, dann aber sei es vorbei.
Der Verkäufer hatte zwar noch eine Car-Garantie-Versicherung für meinen Sohn abgeschlossen, aber die Versicherungsleistung musste über den Verkäufer beantragt werden. Da der Verkäufer aber lt Vers. -Bedingungen dann ebenfalls noch einen Prozentsatz der Versicherungsleistung hätte zahlen müssen, war der da auch nicht sehr motiviert, er teilte uns mit, das die Versicherung die Leistung abgelehnt hätte, einen Nachweis gab es nicht, die Versicherung verwies mich wieder an den Autoverkäufer.
Von daher kann man ältere Gebrauchte also genau so gut von Privatleuten kaufen, dann steht man auch nicht schlechter.