(ASX Plugin-Hybrid) Gab es auch mal ein Software Update?

  • Hallo zusammen,


    Nun habe ich meinen ASX ein Jahr. Die Garantiezeit ist vorbei. Im vergangenen Jahr war ich 3 Mal in der Werkstatt wegen Kleinigkeiten und der jährlichen Durchsicht. Aber es gab in dem ganzen Jahr kein Software-Update. Ich finde das etwas verstörend, denn vor dem ASX hatte ich den baugleichen Captur Plugin Hybrid etwa drei Jahre. Bei dem Renno gab es bei jedem(!) Werkstattbesuch euch eine neue Software. Für mich ist diese Diskrepanz nicht nachvollziehbar.

  • Neue Software wofür? Navigation, Infotainment,...?


    Ein paar mehr Infos dürfen es schon sein.


    kc85

  • Egal was für ein Update. Ich bekam bisher für keine Baugruppe irgendein Update für den Mitsubishi. Bei Renno war das, wie schon geschrieben, komplett anders. Es gab für den Plugin Captur in den 3 Jahren, in den ich den hatte, bestimmt mindestens 10 Updates für verschiedene Baugruppen. Manchmal mehrere auf einmal. Ich kann nicht glauben, dass nicht auch bei dem ASX die Notwendigkeit dafür bestehen sollte. Alleine bei der fehlenden Connectivity schwillt mir der Hals.

  • Woeso soll da die Garantie rum sein??...Das Auto gabs doch erst seit 2023

    Die Werksgarantie, also die Garantie, die wirklich alles abdeckt, ist immer nach einem Jahr abgelaufen. Alles andere sind Garantien, die nicht alles abdecken und oft auch über Drittanbieter wie z. B. CarGarantie angeboten wird.

  • Und außerdem:


    Es gibt sowas wie eine "Garantie, die für einen bestimmten Zeitraum alles abdeckt" ganz einfach nicht.


    Garantie ist immer eine freiwillige Leistung der Hersteller/Garantieanbieter und die ist vom ersten Tag an von einschränkenden Bestimmungen, Festlegungen und Ausschlüssen betroffen (z.B. i.d.R. kein Ersatz von Verschleißteilen, ...). Da herrscht Gestaltungsfreiheit und ein Blick in die Garantiebedingungen hilft weiter. Die erkennt man nämlich beim Erwerb der Garantie an.


    Rein gesetzlich bleiben einem aber immer die Ansprüche aus der Sachmängelhaftung des Verkäufers. Das ganze nennt sich Gewährleistung. Und die Gewährleistungsfrist beträgt immer zwei Jahre ab Kauf, kann aber vom Verkäufer bei gebrauchten Waren auf ein Jahr verkürzt werden.


    kc85


  • Rein gesetzlich bleiben einem aber immer die Ansprüche aus der Sachmängelhaftung des Verkäufers. Das ganze nennt sich Gewährleistung. Und die Gewährleistungsfrist beträgt immer zwei Jahre ab Kauf, kann aber vom Verkäufer bei gebrauchten Waren auf ein Jahr verkürzt werden.

    Wenn ich dazu was nachtragen darf: Die Gewährleistung beim Gebrauchtkauf ist auch nicht komplett gegeben. Mein Sohn hatte sich vor 2 Jahren einen sehr gepflegten BMW 325 geholt, 12 Jahre alt mit echten 75000km, vom Gebrauchtwagenhandel. Nach paar Wochen fiel einer der Sensor-Touch-Türgriffe aus und legte dabei das komplette Auto mit ca 15 undefinierten Fehlermeldungen lahm. Der Verkäufer mauerte, der Fehler sei beim Kauf noch nicht da gewesen, also kein Gewährleistungsfall. Weil mein Sohn keinen Rechtsschutz hatte, telefonierte ich mit einem ADAC-Fach-Anwalt. Der meinte, bei einem 12 Jahre alten Auto sei man chancenlos, weil da jederzeit irgendein Kabel oder Schalter defekt werden könne. Wenn das nicht direkt bei der Fahrt vom Hof des Verkäufers passiert,sei das vorbei. Ich fragte dann, wozu es dann überhaupt eine gesetzliche Gewährleistung gibt - der Anwalt meinte, bis 3 oder 4 Jahre alt gehen die Richter meist noch von einem Gewährleistungsfall aus , bis 6 oder 7 Jahre könne man bei größeren Schäden mit einer Rechtsschutzversicherung und Gutachtern noch was erreichen, dann aber sei es vorbei.

    Der Verkäufer hatte zwar noch eine Car-Garantie-Versicherung für meinen Sohn abgeschlossen, aber die Versicherungsleistung musste über den Verkäufer beantragt werden. Da der Verkäufer aber lt Vers. -Bedingungen dann ebenfalls noch einen Prozentsatz der Versicherungsleistung hätte zahlen müssen, war der da auch nicht sehr motiviert, er teilte uns mit, das die Versicherung die Leistung abgelehnt hätte, einen Nachweis gab es nicht, die Versicherung verwies mich wieder an den Autoverkäufer.

    Von daher kann man ältere Gebrauchte also genau so gut von Privatleuten kaufen, dann steht man auch nicht schlechter.

  • Da ist die Rechtslage eigentlich eindeutig, denn der Verkäufer hat (seit 2022) innerhalb der ersten 12 Monate (vorher 6 Monate) nach dem Kauf die Beweislast, dass der Mangel nicht schon beim Kauf vorlag. Einfach irgendwas behaupten reicht da nicht. Keine Ahnung, warum ein Fachanwalt da von einer Klage abrät. Vor Gericht hätte man da beste Chancen, egal wie alt das Auto ist. Auto beim Verkäufer hinstellen und Frist setzen.


    Muss man sich ohne Rechtsschitz natürlich leisten können und wollen.


    Solches Geschäftsgebaren ist schlichtweg unseriös. Ich hoffe, ihr habt der Klitsche eine ausführliche negative Google-Bewertung verpasst.


    kc85

  • Er hat mir erklärt, dass bei einem 12 Jahre alten Auto JEDERZEIT ein Kabel brechen oder ein Schalter kaputtgehen kann, weil es eben so alt ist und sowas darum eben einfach passiert. Darum urteilen die Gerichte dann eben so


    Ich persönlich habe dann dazu eben die Vermutung, dass weder Anwälte noch Richter aufgrund einer gewissen Einkommenssituation in der Regel keine sehr alten Autos fahren. Für die ist ein 12 Jahre altes Auto in ihrer Vorstellung eine abgewrackte Karre, der man alle Mängel zutraut.

  • Geplante Obsoleszenz , die Autos müssen kaputtgehen , ansonsten kein weiterer Neuverkauf. Sieht man als VW beim Abgasskandal versuchte sich mit der Laufleistung die Entschädigung für Kunden zu verringern. Da wurde von 240k auf 180k gesenkt, die Richter haben das zum Glück nicht zugelassen.

    Grüße ASXFAN

  • Geplante Obsoleszenz

    Das ist das Eine...


    Auf der anderen Seite ist man bei den neuesten Fahrzeugen teilweise nicht mal mehr in der Lage selber die Starter-Batterie auszutauschen. Selbst dafür muss man zum Freundlichen, damit die angelernt wird. Mit den handelsüblichen Scannern geht das nicht.


    Je mehr Steuergeräte verbaut sind, um so aufwändiger ist die Diagnose... mal davon abgesehen, dass die Werkstätten da nicht mal suchen, sondern die Teilekanone auspacken... weil suchen zu teuer ist bei den AW, die vom Hersteller vorgegeben werden.


    Ich bin mittlerweile wieder auf dem Trip, dass ich mir mal wieder ein altes Auto kaufe, wo man mit den Standards auskommt... Sprit, Zündung und Luft...

    Alles Andere ist "Schmuck am Nachthemd". Ein sauber eingestellter Vergasermotor zickt nicht so rum wie ein Direkteinspritzer, verkokt nicht, da gehen keine Einspritzdüsen kaputt...


    ...und ja, damals hat man einen Werkzeugkasten mit auf die Urlaubsfahrt nach Spanien im Auto gehabt, incl. der gängigen Ersatzteile. Aber man konnte die Autos meist auf dem Parkplatz in kürzester Zeit wieder zum laufen bekommen. Trotzdem hat mein damaliger 67er 1300er Käfer 230k km auf der Uhr gehabt, bevor ich den an einen Studenten verkauft habe. Der ist damit auch noch mal halb um den Globus gefahren.


    Ich komme noch aus der Zeit, wo man mit nem Schraubendreher nach Gehör den Leerlauf und Spritmenge eingestellt hat. Habe sogar damals gelernt Doppelvergaseranlagen zu synchronisieren.


    Da werde ich wohl wieder hin zurück kehren, auch wenn gut restaurierte Autos teilweise mehr kosten als ein Neuwagen.
    Selber restaurieren könnte ich, nur mir fehlt der Platz dafür.

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    Viele Grüße,
    Peter

  • Ja das hört sich gut an. Früher an

    meinem Käfer Zündung an zweit rote Lichter Öl und Batterie Lichter aus Auto lief Traumhaft. Bei meinem ASX gehen unglaubliche 19 Lichter bei der Zündung an.


    Gruß

    Dp59

  • Das ist der Preis der Moderne. Auch ich habe mit Prüflampe und Fühlerlehre Zündung einstellen gelernt (50Jahre her).

    Frag heute mal einen Mechaniker ob er den Schließwinkel kennt?

    Peter auch ich bin Liebhaber alter Autos, habe bei BMW gelernt und kenne die Doppelregister Vergaser von damals.

    Das Problem man bekommt fast keine Originalteile mehr und das ist dann das Ende und stelle mal einen Weber Doppelregister ein ohne detaillierte Kenntnis, keine Chance.

    Grüße ASXFAN

  • stelle mal einen Weber Doppelregister ein ohne detaillierte Kenntnis

    Jep, kenn ich zu gut.

    Habe damals meinem Käfer das "Hirschgeweih" entfernt und 2 Weber Register-Vergaser verbaut. Ohne Kenntnis und ohne Differenzdruck-Uhr geht da eh nix.
    Ich hatte das Glück, dass ich schon mit 8 Jahren mit meinem Vater aus 3x R4 einen gebaut habe und dann meine ganze Jugend über mit Motoren und Karosserie zu tun hatte. Wir hatten immer die eine oder andere "Baustelle" in der Garage stehen. Diverse Käfer, VW 911, 912, Renault R4, R5, R12, Simca 1500, Karman Ghia (3 oder 4 Stück), Ford Taunus 20MTS, Ford Taunus Turnier 17MTS (beide mit steilen Nockenwellen, Register-Vergaser und geändertem Diff., VoPo 914/4... und einer Königin... Citroen DS 21 Injection Electronique.


    Die Ohren habe ich mir damals an der K-Jettronik von meinem 914er 1,8 gebrochen. Da fing das schon an mit scheixx Steuergeräten.

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    Viele Grüße,
    Peter