Muss ich die Wartung bei Mitsubishi machen

  • Was auf der Strecke bleibt sind evtl. Kulanz-Anträge.

    Die Garantie selber ist davon nicht berührt... und ja, da ist die Rechtsprechung eindeutig, sofern das nach Herstellervorgabe und mit Original-Teilen (oder gleichwertig) seine Wartung bekommt und sauber dokumentiert ist.

    --
    Viele Grüße,
    Peter

  • Der User mitsubishilove23 ist entweder ein (schlecht programmierter) Bot oder ein Troll. Lauter völlig unmotiviert ausgebuddelte Uralthemen zu denen nur inhaltsloses oder fehlerhaftes Geschwafel gepostet wird.


    Da würde ich mir jede Antwort schenken.


    kc85

    Ist nicht sehr nett von dir. Ich bin kein Bot, ich wollte lediglich helfen.

  • Aha, und deshalb buddelt man ungefragt ein 4 Jahre altes Thema aus und postet dann inhaltlich falsche Infos? Wem soll damit geholfen werden?


    kc85

  • Aha, und deshalb buddelt man ungefragt ein 4 Jahre altes Thema aus und postet dann inhaltlich falsche Infos? Wem soll damit geholfen werden?


    kc85

    Beantworte doch lieber die Frage anstatt rum zu mosern.

    So blöd wie es brauche könnt ihr mir gar nicht kommen :deliver:

    994086.png

  • Die Frage wurde doch schon vor viereinhalb Jahren in Beitrag 2 völlig korrekt beantwortet.


    Eine Werkstattbindung ist bei einer Neuwagengarantie ausdrücklich zulässig, siehe dazu auch BGH-Urteil Az. VIIIZR 187/06.


    Unberührt davon bleiben die Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung (Gewährleistung) gegenüber dem verkaufenden Händler. Die bleiben auch bei Wartung in einer freien Werkstatt erhalten. Mit allen Konsequenzen, wie Beweislastumkehr nach 6 Monaten.


    kc85