Da schreibt die Auto Motor Sport leider Unsinn. Das ist ein typischer Auto-Mythos der auf der Fehlinterpretation des §30c (1) StVZO basiert. Es gibt aber keinerlei Rechtsprechung, dass der §30c (1) StVZO auf abnehmbare AHK anwendbar wäre, geht es doch in dem Paragraphen um "hervorstehende Außenkanten und Frontschutzsysteme".
Meine Auto-HAK steckt man zum montieren einfach von unten rein - klackt verriegelt. Zum Abnehmen Entriegelungsrad eindrücken und drehen - Haken fällt aus der Halterung. Dauert in beiden fällen 3 Sekunden. Rumfummeln, weil irgendwas nicht ein- oder ausrasten mag, musste ich noch nie.
Ist wohl auch eine Frage der Konstruktion und der Pflege.
kc85