Welche Reifengröße ist zulässig

  • Das ist eigentlich ganz einfach...


    Alles was nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil1 steht, aber in der COC drin steht muss nur beim TÜV nachgetragen werden. Vorfahren, eintragen lassen, zahlen und freuen.


    Alle Rad/Reifenkombinationen, die nicht in der COC stehen, benötigen im schlimmsten Fall eine Einzelabnahme beim TÜV. Wenn der TÜV´ler in seinem Rechner die Rad-Kombi für das Fahrzeug findet, dann ist es nur eine Eintragung.


    Folgen bei Nichtbeachtung:
    Fährt man mit einer nicht im Teil 1 drin stehenden
    Rad/Reifenkombination, wird das bei Fahrzeug-Kontrollen durch die Rennleitung
    angemäkelt, im Extremfall sogar die Weiterfahrt verboten werden. Auf jeden Fall gibt es unnötige Diskussionen.


    Außerdem kann es eine Mängelkarte und ein Bußgeld geben.

    --
    Viele Grüße,
    Peter

  • Einspruch!


    Es besteht keine rechtliche Verpflichtung, die fehlende Rad-Reifenkombination in die ZLB eintragen zu lassen. Staatsbedienstete können innerhalb von Sekunden die Daten online abfragen und machen das auch...


    Sollte eine Rad-/ Reifenkombi nicht im CoC aufgeführt sein, heisst das nicht automatisch, dass diese nicht erlaubt ist.
    Eine Anfrage beim Hersteller löst normalerweise das Problem.
    Bei BMW dauert es im Regelfall 48 Stunden und man hat die jeweilige Unbedenklichkeitsbescheinigung.


    Bei Mitsubishi kanns natürlich Wochen/Monate dauern... der Impoteur ist nicht der schnellste.

  • Das mag ja sein @tom735 .
    Ich habe es vor 3 oder 4 Jahren erlebt. COC hatte die Felgen/Reifenkombi nicht drin, Rückfrage der Rennleitung dauerte zu lange (MB) und ich bekam eine Mängelkarte untergeschoben.
    Wären die Räder und Reifen in der Zulassungsbescheinigung eingetragen gewesen, hätte ich weniger Lauferei an der Backe gehabt...
    Gegen den Bußgeldbescheid habe ich selbstverständlich Einspruch eingelegt und das Verfahren wurde eingestellt.


    Das kann man vermeiden... und sollte das auch tun.

    --
    Viele Grüße,
    Peter

  • Bei mir ähnlich. Allgemeine Verkehrskontrolle, Winterreifenpflicht. Dem Beamten fiel auf das die Zulassung nur 16" sagte, ich 17" drauf hätte. Auch die Aussage " Das sind die Serienfelgen in der Ausstattung" störten nicht.
    Ich hab meine Werkstatt angerufen, hatte ja so TÜV bekommen. Er gab mir den Tip das es im Handbuch steht.
    Der nette Herr in Blau hat seinen Zettel daraufhin zurückgenommen und mir den Tip gegeben das bei Gelegenheit nachtragen zu lassen.


    Und nach meinem Verständnis muss die Polizei bei einer Kontrolle nichts "online überprüfen". Der Fahrer/Halter muss die erforderlichen Dokumente mitführen. Alles Andere ist entgegenkommen.


    Also wie Riggatoni sagte: Eintragen sparrt Stress.

    Meine Mitsus:
    Carisma 1.6 Benziner
    Grandis 2.0 DID
    Asx 2.2, hoffentlich noch lange

  • Hallo zusammen,


    auch bei mir steht in der Zulassungsbescheinigung Teil II, die von Bekanor genannten Reifengrößen drin.


    Ganz am Ende "Zu Punkt 35"


    Auch 215/70R16


    Auch 215/65R16


    Auch 215/60R17


    Meiner ist ebenfalls ein 2.2-er TOP, EZ 17.2.2016.


    Ehrlich gesagt, ist mir unklar warum ich das jetzt nochmal eintragen lassen müsste. Das steht doch bereits da drin und sollte für die Rennleitung auf einfachstem Weg überprüfbar sein ?(


    Triple-Superfour-Grüße von big-one3

    Henry Ford I.:
    "Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt...
    Deshalb beschäftigen sich auch nur wenige damit..."

  • Musst du ja auch nicht...
    Es geht um die Kollegen, die Reifengrößen fahren, die NICHT in der Zulassungsbescheinignung Teil II drin stehen.

    --
    Viele Grüße,
    Peter

  • Was in Teil Ii der Papiere steht ist häufig von der Sorgfalt, Bequemlichkeit und Kundenantrag der Zulassungsstelle abhängig.


    Wenn es mal eilt, der Kaffee kalt wird und/oder die Toilette ruft wird’s mal einfach gemacht und nicht alle Eintragungen übernommen sondern nur die in der Datenbank hinterlegten Daten.


    Daher direkt am Schalter immer darauf hinweisen das auch wirklich alle hinterlegten Reifengrößen eingetragen werden sollen.

  • Ich noch mal, mit den vom Händler montierten 225/55-18-Mitsubishi-Rädern. Da ich jetzt etwas beunruhigt bin, weil bei mir sowohl im Brief als auch im COC nur 16"-Bereifung aufgeführt wird, habe ich mal an Mitsubishi gemailt. Die Antwort kam innerhalb eines Tages, sehr bemüht klingt es aber nicht:


    "In den neuen Zulassungsbescheinigungen, welche seit dem 1. Oktober 2005 ausgestellt werden, ist immer nur noch eine Reifengröße eingetragen. Das muss nicht unbedingt auch die Bereifung sein, die am Fahrzeug montiert ist. Alle Rad-/Reifenkombinationen, die der Hersteller für das Fahrzeug geprüft und freigegeben hat, sind in der EWG Übereinstimmungsbescheinigung (CoC Dokument) unter Punkt "Reifen/Radkombination" und Punkt "Bemerkungen" ersichtlich.


    Seitens des Herstellers wurden für Ihren Mitsubishi ASX folgende Rad-/Reifenkombinationen freigegeben:


    - 215/65 R16 98H auf Felge 16x6.5J/ET46


    - 215/65 R16 98H auf Felge 16x6.5JJ/ET46


    - 215/60 R17 96H auf Felge 17x6.5J/ET46


    Für die Reifenkombination 225/55 R18 besteht keine Freigabe des Herstellers und muss daher eingetragen werden. "



    Was heisst das jetzt für mich, der ich mich mit Sonderfelgen nie befasst habe? Einfach zum TÜV fahren und sagen: "Könnt Ihr mal die Räder eintragen?" Wenn es keine Freigabe von Mitsubishi gibt, dann steht das wohl auch nirgends im Zentralregister und dann machen die das dann nicht einfach so? Ne Bescheinigung hat Mitsu in der Mail ja nicht angesprochen.
    Haben denn die neueren ASX-Baujahre wenigstens die 225/55-18 drin? Würde mir das weiterhelfen?


    Nachtrag: Im ASX-Preis-Datenblatt 2017 im Download sind die 225/55-!8 aufgeführt - aber ich habe EZ 2013 und ob ein Prospekt reicht? ;(

    Einmal editiert, zuletzt von Wolfobert ()

  • Fahr doch einfach mal zum TÜV hin und frage nach. Die beißen nicht. ;)


    Das Eintragen wird aber meines Erachtens problemlos funktionieren.
    Kannst ja den Prospekt mitnehmen...

    --
    Viele Grüße,
    Peter

  • "In den neuen Zulassungsbescheinigungen, welche seit dem 1. Oktober 2005 ausgestellt werden, ist immer nur noch eine Reifengröße eingetragen. Das muss nicht unbedingt auch die Bereifung sein, die am Fahrzeug montiert ist. Alle Rad-/Reifenkombinationen, die der Hersteller für das Fahrzeug geprüft und freigegeben hat, sind in der EWG Übereinstimmungsbescheinigung (CoC Dokument) unter Punkt "Reifen/Radkombination" und Punkt "Bemerkungen" ersichtlich.

    Eine Antwort, wie ich sie erwartet habe... der Importeur ist schon selten dämlich. Eine solche Aussage hätte ich von einer Hinterhofwerkstatt erwartet... :cursing:
    Seit 2016 liefern diese Schnarcher den ASX SUV STAR+ mit 18 Zöllern aus, die auch in der ZLB eingetragen sind.


    Wenn Du ne Briefkopie zum eintragen brauchst, sag Bescheid... schick ich Dir. Wenn es der Importeur nicht schafft, müssen wir uns halt untereinander helfen.

  • Ah Moment...
    Die 18"er werden nur eingetragen, wenn man diese Kunststoff-Verbreiterung an den Radausschnitten hat.
    Deswegen stehen die 18"er bei Wolfobert nicht im "Brief" drin.

    --
    Viele Grüße,
    Peter


  • Die 18"er werden nur eingetragen, wenn man diese Kunststoff-Verbreiterung an den Radausschnitten hat.

    Kann nicht sein, denn auf meinem ersten ASX (2015er Diamant Edition) waren die 19 Zöller serienmäßig ohne Kunststoffbeplankung verbaut... gleiche ET, gleiche Breite.

  • So, hab am Wochenende den Händler, bei dem ich den ASX gekauft habe, angeschrieben, der Chef hat mir Samstags und Sonntags gleich via Smartphone geantwortet (gefällt mir schon mal gut), der Verkäufer wird sich am Donnerstag (in BW haben wir superlanges Wochenende) um die Sache kümmern.
    Also erst mal abwarten, ansonsten greif ich auf die Briefkopie von @tom735 (Danke) zurück, die wird mir die Sache erleichtern.

  • Mal ein kurzer Zwischenstand: Das Autohaus, bei dem ich den ASX vor einem halben Jahr gekauft habe, hat mir wie versprochen geantwortet, für die erste Überbrückung als Argumentationshilfe bei Kontrollen die CoC-Kopie eines neueren ASX mit serienmäßigen 18-Zöllern gemailt und mir angeboten, das das Autohaus die Eintragung der 18"er durch den TÜV kostenlos übernimmt, inklusive kostenlosem Werkstattwagen für den Tag - hab ich natürlich angenommen und werde morgen den Termin klarmachen.
    Der gute Eindruck des Autohauses, den ich schon beim Kauf hatte, wurde bestätigt, im Gegensatz zu Mitsubishi selber, die mir auf meine parallel gestellte Frage nach etwas Hilfreichem für die Eintragung in Eigenregie nicht mehr antworteten.

  • Jep, so kann man das von einem guten Autohaus erwarten.
    Die Argumentationshilfe kann dir Ärger ersparen, muss es aber nicht. Je nach dem, was dem Sheriff vorher quer gekommen ist, schreibt er dir ein Ticket. Aber wird wohl nicht passieren.


    ... war klar, dass die eingetragen werden müssen.


    vielen Dank für die Rückmeldung. Das wird vielen ASX´lern helfen, wenn sie Räder tauschen wollen.

    --
    Viele Grüße,
    Peter

  • Hallo,


    entschuldigt, das Thema ist ja schon älter, trotzdem wollte ich noch einmal nachfragen in dem Handbuch eines 2018er ASX (Druckdatum 2017)


    Stehen als normale Größen:


    215/65R16 98H

    215/70R16 100H

    215/60R17 96H

    225/55R18 98V

    und P225/55R16 97H


    drinn.


    Der Mitsubishi Händler in meiner Stadt hat ein Prospekt für Winterkompletträder rum liegen gehabt welches ich mal mitgenommen habe dort werden die Größen:


    215/70 R16

    215/65 R17

    225/55 R18


    angeboten.


    Bei den 17 und 18 Zöllern für ASX nur in Verbindung mit Kotflügelverbreiterung verwendbar.


    Ich interessiere mich für die 17 Zöller, diese weichen jedoch in der Höhe der Reifenflanke von dem Wert im Handbuch ab (215/60R17 zu 215/65 R17). Es handelt sich jedoch um ein offizielles Prospekt Winter 2021/2022 von Mitsubishi.


    Kann man diese Felgen nun einfach fahren oder muss man diese doch eintragen lassen?


    Danke!


    Edit: Wenn ich mir hier Reifenrechner die Laufkreisdurchmesser anschaue ist die 65 Höhe bei 17 Zoll auch viel näher an den 18 Zoll Räder als die 60er Höhe...


    Grüße!

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    Einmal editiert, zuletzt von Elektro ()

  • Die Größe passt auf den ersten Blick rechnerisch ganz gut. Das nützt aber nichts, wenn sie nicht auch in den Papieren bzw. im COC steht. Die Größe gab es ab Werk am ASX jedenfalls nie. Daher kommt man nicht um eine Abnahme und Eintragung herum.


    Und nun wird interessant, welche Größe(n) bisher in den Papieren steht/stehen. Steht da z.B. ausschließlich der 215/65 R16 drin wird es mit den 215/65 R17 schon kniffelig. Denn die sind 3,7% größer im Abrollumfang, was bedeutet: Bei 100km/h zeigt der Tacho nur noch gute 96km/h an. Und zu wenig anzeigen darf er nicht. In dem Fall wäre der ab Werk eh zulässige 215/60 R17 mit einer Umfangsdifferenz von nur 0,2% unproblematisch.


    Stehen auch der 215/70 R16 und/oder der 225/55 R18 in den Papieren, könnte die Eintragung des 215/65 R17 klappen, auch wenn der 17er dann immer noch 0,6% bzw. 0,9% größer ist. Bei 100km/h werden dann im Tacho 99km/h angezeigt. Das sollte unter Beachtung der vorhandenen Voreilung noch halbwegs problemlos sein. Zum 215/60 R17 beträgt die Abweichung immer noch 3,1%, macht 97km/h-Anzeige bei 100km/h. Problem: Der Reifen ist also eigentlich immer etwas zu groß.


    Die Frage ist natürlich auch, auf welcher Felge die Reifen kommen. Obige Aussagen beziehen sich auf eine OEM-Mitsubishi-Felge mit genannter Reifengröße. Stammt die Felge aus dem Zubehör muss sie eh immer eingetragen werden (außersie hat eine ABE für den ASX) und dann sollte im Gutachten die entsprechende Reifengröße idealerweise für den ASX eine Freigabe haben. Ich gehe daher davon aus, dass es sich bei dem Angebot nicht um OEM-Felgen handelt.


    kc85

    2 Mal editiert, zuletzt von kc85 ()

  • Hallo,


    Ich habe jetzt beim Mitsu Händler die Winter Alu Kompletträder aus dem original Zubehörprogramm mit 17 Zoll Felgen und 215/65 R17er Reifen bestellt.

    Es gibt dann vom Händler eine ABE für die Felgen, welche man mitführen muss und damit ist es gut.


    Laut Mitsubishi Zubehör geht es bei den Rädern für den ASX bis 20 Zoll Felgengröße und 245er Reifenbreite, dann jedoch nur mit Auflagen.


    Danke!


    Grüße!

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